H‑Kennzeichen – was zählt?
- Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Guter Pflege‑ und Erhaltungszustand ohne erhebliche Mängel.
- Weitestgehend original bzw. zeitgenössisch zeitnah restauriert oder modifiziert.
- Die amtliche Begutachtung nach §23 StVZO erfolgt durch eine Prüforganisation. Wir bereiten Sie darauf vor (Unterlagencheck, Vorprüfung, Empfehlung).
Hinweis: Die Entscheidung über die Zuteilung eines H‑Kennzeichens trifft ausschließlich die Prüforganisation/Zulassungsstelle.