Sie sind hier: Leistungen - Tachometerprüfung

Unsere Leistungen für Sie

Tachometerprüfung

Mit dem im Container eingebauten Rollenprüfstand kann die Geschwindigkeitsanzeige und der Wegstreckenmesser überprüft werden. Der Prüfstand ist nicht geeicht (im Sinne des Eichgesetzes)! Bei verschiedenen Tacho-Anzeigen wird die exakt gefahrene Geschwindigkeit ermittelt und die Abweichung im Prüfprotokoll festgehalten.
Tachometerprüfung
Der Rollenprüfstand für die Tachometerprüfung im Einsatz.
Die zulässige Abweichung T (max. Toleranz) wird bei neuen Fahrzeugen, die den EG-Richtlinien entsprechen, nach ECE-R 39 errechnet:
T = (tatsächliche Geschwindigkeit / 10) + 4 km/h
© , Tel.: 03431 574415 - 29.03.2024
^ nach oben ^